Texas und 17 weitere US-Bundesstaaten klagen gegen Änderung der Wahlprozedur in vier Swing States
Der US-Bundesstaat Texas hat am Dienstag gegen mögliche verfassungswidrige Änderungen der Wahlprozeduren in den Bundesstaaten Georgia, Michigan, Pennsylvanien und Wisconsin Klage eingereicht. Ziel der Klage ist, die Ergebnisse der US-Präsidentschaftswahlen in diesen vier sogenannten "Battleground"-Staaten ("Schlachtfeld"-Staaten) aufheben zu lassen. Somit wäre die augenscheinliche Wahlniederlage des amtierenden US-Präsidenten Donald Trump gegen seinen Herausforderer Joe Biden nicht mehr gesichert.
Die vier betreffenden Bundesstaaten, die im Wahlkollegium insgesamt 62 Stimmen zu Joe Bidens Gesamtzahl beitragen, dürften dann ihre Wahlleute nicht gemäß der ursprünglichen Wahlergebnissen ins Wahlkollegium entsenden. Ein Abzug von 62 Stimmen würde Biden von 306 auf 244 Stimmen zurücksetzen. Zwar hätte der Kandidat der Demokraten in diesem Falle noch immer 12 Stimmen mehr als sein Kontrahent, für einen Wahlsieg aber 26 Stimmen der Wahlleute zu wenig.
Ken Paxton, Generalstaatsanwalt im US-Bundesstaat Texas, reichte die Klage unmittelbar beim Obersten Gerichtshof der USA ein. Sein Argument lautet, dass die von den vier Bundesstaaten inmitten der COVID-19-Pandemie zur Ausweitung der Briefwahl vorgenommenen Änderungen der Wahlverfahren unrechtmäßig seien. Die vier Bundesstaaten hätten die COVID-19-Pandemie ausgenutzt, um unter Missachtung der Wahlgesetze "in der letzten Minute" Änderungen umzusetzen, so die Erklärung auf der offiziellen Internetpräsenz des Generalstaatsanwalts von Texas:
"Die 'Battleground-Bundesstaaten' ertränkten ihre Bevölkerung mit unrechtmäßigen Stimmzettelanträgen und Stimmzetteln und ignorierten dabei die gesetzlichen Bestimmungen darüber, wie sie zu empfangen, auszuwerten und auszuzählen waren."
Paxton selbst wird dort mit folgender flammenden Rede zitiert:
"Das Vertrauen in die Integrität unserer Wahlprozesse ist das Heiligste des Heiligsten und verbindet unsere Bürger und die Bundesstaaten in dieser Union. Georgia, Michigan, Pennsylvania und Wisconsin haben dieses Vertrauen zerstört und die Sicherheit und Integrität der Wahlen von 2020 gefährdet. Diese Bundesstaaten verletzten die Gesetze, die von ihren ordnungsgemäß gewählten Parlamenten erlassen wurden, und verstießen damit gegen die Verfassung. Durch die Missachtung sowohl der Gesetze einzelner Bundesstaaten als auch der föderalen Gesetze haben diese Bundesstaaten nicht nur die Integrität der Stimme ihrer eigenen Bürger befleckt, sondern auch die von Texas und allen anderen Bundesstaaten, die die Wahlen auf rechtmäßige Weise abgehalten haben."
Weiterführend heißt es in der Erklärung: "Wahlen für einen föderalen Posten müssen den föderalen verfassungsrechtlichen Standards entsprechen. Bei Präsidentschaftswahlen muss jeder Bundesstaat seine Wähler im Einklang mit der Verfassung in das Wahlleutekollegium entsenden. Die Wahlleuteklausel schreibt vor, dass nur die gesetzgebenden Gremien der Bundesstaaten die Regeln für die Ernennung der Wähler und für die Wahlen festlegen können und dies nicht an örtliche Beamte delegiert werden darf. Die Mehrheit der übereilten Entscheidungen, die von örtlichen Beamten getroffen wurden, wurden von den bundesstaatlichen Gesetzgebern nicht gebilligt, wodurch die Verfassung umgangen wurde."
Am Mittwoch reichte der amtierende US-Präsident beim Obersten Gerichtshof der USA einen Antrag ein, ihn bei der vom US-Bundesstaat Texas eingereichten Klage intervenieren und als (Mit-) Kläger auftreten zu lassen. Trumps Antrag besagt, dass die vier Staaten "die Wahlen nach nicht genehmigten Regeln durchgeführt" hätten. Ferner hält Trump anscheinend bereits den Verstoß gegen Wahlprozeduren für ausreichend, um die Wahlergebnisse verwerfen zu lassen. Dem Antrag zufolge sei es "nicht notwendig, dass der Interventionskläger (Trump) beweist, dass ein Betrug stattgefunden hat".
Wie die Nachrichtenagentur Reuters bemerkte, reichte Trump den Antrag als Privatperson ein und nicht durch das US-Justizministerium oder seinen Wahlkampagnenstab.
Der Klage aus Texas schlossen sich 17 weitere US-Bundesstaaten an: Alabama, Arkansas, Florida, Indiana, Kansas, Louisiana, Mississippi, Montana, Nebraska, North Dakota, Oklahoma, South Carolina, South Dakota, Tennessee, Utah, West Virginia und Missouri. Diese Bundesstaaten haben einen Antrag gestellt, in der Eigenschaft "amicus curiae" am Verfahren teilzunehmen. Eric Schmitt, Republikanischer Generalstaatsanwalt von Missouri, leitete die Antragsstellung.
Texas beantragte beim Obersten Gerichtshof ferner eine Verschiebung des Termins für die Stimmabgabe im Wahlleutekollegium vom 14. Dezember auf ein späteres Datum. Dieser Termin war im Jahr 1887 gesetzlich festgelegt worden, so Reuters.
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