Newsticker

China hat größtes unbemanntes Transportflugzeug erfolgreich getestet

In China hat am Donnerstag das bisher größte unbemannte Transportflugzeug der Welt seinen ersten Testflug absolviert. Die Flugzeugdrohne "Feihong 98" ("Schwan im Fluge 98") hat ein maximales Startgewicht von etwa 5,225 Tonnen – von diesen sind 1,5 Nutzlast, die maximal 15 Kubikmeter groß sein darf.

Die Maschine ist für eine maximale Flughöhe von 4,5 Kilometern und eine Marschgeschwindigkeit von 180 km/h ausgelegt und kann bis zu 1.200 Kilometer auf einer Tankfüllung zurücklegen. Zum Starten und Landen benötigt die „Feihong 98“ eine Bahn von lediglich 150 Metern Länge und eignet sich damit für den Lastentransport in schlecht zugänglichen Gebieten mit kompliziertem Terrain, schreibt TASS.

„Feihong 98“ ist bisher das größte unbemannte Transportflugzeug, aber nicht das größte unbemannte Fracht-Fluggerät überhaupt: Diesen Rekord hält bisher der optional unbemannte Transporthubschrauber des Schweizer Herstellers Kaman – der Synchropter „K-Max“.

Die Frachtdrohne wurde von der Chinesischen CASC auf Grundlage des Prototypen des Transportflugzeugs Y5B „Shifei" erschaffen – dieses seinerseits eine Weiterentwicklung der altgedienten russischen AN-2 – und ist mit einem im Hause entwickelten Steuersystem für unbemannte Fluggeräte ausgestattet.

Mehr zum Thema – Neuer Weltrekord: Himmel über China mit 1.374 tanzenden Drohnen erleuchtet

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.