Deutschland

Bundespräsidentenwahl: Merz will jetzt eine Frau als Staatsoberhaupt

Im Januar wird die Bundesversammlung über die Nachfolge von Präsident Frank-Walter Steinmeier entscheiden. Kanzler Friedrich Merz unterstützt offenbar eine weibliche Kandidatur. Wird eine Frau gewählt, steht sie erstmals an der Staatsspitze der Bundesrepublik.
Bundespräsidentenwahl: Merz will jetzt eine Frau als StaatsoberhauptQuelle: AP © Markus Schreiber

Laut mehreren Medienberichten hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz für eine Frau als Staatsoberhaupt ausgesprochen. Auf einer Konferenz in der CDU-Parteizentrale am Montag versicherte der Regierungschef, er werde seiner Partei eine "Konsenskandidatin, Kandidatin der politischen Mitte" vorschlagen. Es müsse eine Frau sein, dieser Punkt stehe fest. Namentlich nannte Merz eine Kandidatin nicht.

Merz hatte seit Langem seine Sympathien für eine Staatschefin zum Ausdruck gebracht. Als mögliche Kandidatinnen werden in der CDU Bildungsministerin Karin Prien, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und die hessische Fraktionsvorsitzende Ines Claus gehandelt. CSU-Chef Söder schlägt dabei die bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner vor.

Seit der Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 wurde das Amt des Bundespräsidenten ausschließlich von Männern bekleidet. Frank-Walter Steinmeier, der im Jahr 2017 gewählt wurde, muss nach dem Ende der zweiten Amtszeit im März 2027 die Position verlassen und darf nicht mehr kandidieren. Die Bundesversammlung für die Wahl des Staatsoberhauptes findet voraussichtlich am 30. Januar 2027 statt.

Mehr zum Thema – Wahl zum Bundespräsidenten: Aigner erhält Rückendeckung aus Sachsen und Bremen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.