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Kampf um Fleischtöpfe in Sachsen-Anhalt: AfD ringt um Ausschüsse und Vorsitz bei MPK

Die AfD will in Sachsen-Anhalt nach ihrem Wahlsieg Gestaltungsmacht, unterdessen laufen die bekannten Muster der politischen Abgrenzung der anderen Parteien. Pikant wird es nun bei der Besetzung von Ausschüssen, Sitzordnungen und Räumen. Gleichzeitig wird dem Bundesland plötzlich der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz verwehrt.
Kampf um Fleischtöpfe in Sachsen-Anhalt: AfD ringt um Ausschüsse und Vorsitz bei MPK© Urheberrechtlich geschützt

Wenige Wochen nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt zeigt sich verstärkt, wie die anderen Parteien versuchen, die "Brandmauer" mit aller Macht aufrechtzuerhalten. Mit 39 Abgeordneten ist die AfD zwar mit Abstand stärkste Fraktion im neuen Landtag, die fehlende absolute Mehrheit beschränkt ihren Gestaltungsraum allerdings beträchtlich.

Noch vor der ersten regulären Landtagssitzung wird nun darüber gestritten, wie groß die Ausschüsse sein sollen. Das klingt zunächst nach einer technischen Frage, ist politisch aber durchaus relevant: Je nach Zusammensetzung können die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen unterschiedlich ausfallen und damit beeinflussen, welche Anträge dort blockiert oder vorangebracht werden können.

Die AfD schlägt laut Welt vor, dass die Ausschüsse künftig aus 12 statt bisher 13 Abgeordneten bestehen sollen. Empfohlen hat die Landtagsverwaltung jedoch eine Besetzung mit 11 Abgeordneten, weil damit das Wahlergebnis gut abgebildet wird. Die Größe macht einen großen Unterschied: Bei einer Stärke von 12 Politikern könnte die AfD 6 Plätze einnehmen – und hätte damit eine große Gestaltungsmacht.

Es wäre zwar keine eigene Mehrheit, aber ein Patt von 6:6 gegen die übrigen Fraktionen. Damit könnten Beschlüsse oder Beschlussempfehlungen im Ausschuss leichter blockiert oder verzögert werden. Bei 11er-Ausschüssen hätte die AfD fünf Abgeordnete, sie müsste sich also mit anderen Fraktionen abstimmen. Andere Fraktionen prüfen nun deshalb offenbar sogar rechtliche Schritte.

Auch bei der Sitzordnung und der Verteilung der Räumlichkeiten gibt es Konflikte. Die AfD beansprucht als stärkste Fraktion eine entsprechende Stellung im Parlament. Damit geht es längst nicht mehr nur um Sitzplätze oder Büros, sondern um die sichtbare Anerkennung des Wahlergebnisses und die Frage, wie stark sich die neue politische Realität tatsächlich in den Strukturen des Landtags widerspiegelt.

Die AfD zieht demnach in Erwägung, die Geschäftsstellen von SPD und Grünen aus dem Landtag in andere Gebäude auszulagern – darin sehen die Betroffenen vor allem einen Schritt, der Symbolwirkung entfalten soll und mit dem die AfD ihre Stärke demonstrieren möchte. Die Linke nutzt aktuell bereits ohnehin andere Räumlichkeiten. Weiterhin geht es um die Sitzordnung. Statt ganz rechts möchten die AfD-Abgeordneten künftig in der Mitte des Plenums Platz nehmen.

Noch deutlicher wird die politische Brisanz beim Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Eigentlich wäre Sachsen-Anhalt ab Oktober turnusgemäß an der Reihe gewesen. Nach dem AfD-Wahlsieg schrieb der damalige Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) jedoch am 8. September an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder und erklärte, Sachsen-Anhalt wolle auf den Vorsitz verzichten. Die Länderchefs stimmten diesem Vorgehen anschließend einstimmig zu. Rheinland-Pfalz führt die MPK nun ein weiteres Jahr, anschließend übernimmt im Oktober 2027 wie ursprünglich vorgesehen Schleswig-Holstein.

Schulzes Entscheidung wird deshalb besonders aufmerksam verfolgt, weil bei einer möglichen Regierungsübernahme der AfD deren Spitzenkandidat Ulrich Siegmund den Vorsitz hätte übernehmen können. Der amtierende MPK-Chef Gordon Schnieder bestreitet ausdrücklich, dass es dabei um eine Ausgrenzung eines möglichen AfD-Ministerpräsidenten gehe.

Er begründet die Verlängerung des rheinland-pfälzischen Vorsitzes mit der Sicherstellung eines geordneten Verfahrens und den bereits vorhandenen Strukturen. Juristisch ist die Änderung der Reihenfolge laut dem früheren Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber möglich, weil die MPK kein formelles Verfassungsorgan ist.

Mit Blick auf die Vorgänge in Magdeburg wird sich also in den nächsten Wochen zeigen, ob die AfD die "Brandmauer" einzureißen vermag oder ob trotz ihres beeindruckenden Wahlsieges schlichtweg ein schwarz-rot-grünes "weiter so" stattfinden wird.

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