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Oberlandesgericht: Anklage gegen Michael Ballweg wegen Betrugs in 9.450 Fällen zugelassen

Das OLG Stuttgart revidierte die Entscheidung des Landgerichts. Die Anklage gegen den "Querdenken"-Gründer wegen Steuerhinterziehung und Betrug wird zugelassen. Rechtsanwalt Ralf Ludwig erläutert die Entscheidung. Daraus gehe auch hervor, dass Ballweg kein Geld für sich genommen habe.
Oberlandesgericht: Anklage gegen Michael Ballweg wegen Betrugs in 9.450 Fällen zugelassenQuelle: www.globallookpress.com © Julian Rettig / dpa

Am Freitag teilte das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) mit, dass die gegen den "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg gestellte Anklage wegen Betrugs in 9.450 Fällen zugelassen wird. Der Stuttgarter Unternehmer war wegen unterstellter Steuerhinterziehung und angeblichen Betrugs angeklagt worden und saß deswegen bis April 2023 in der Haftanstalt Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft.

Zuvor hatte das Landgericht Stuttgart im Oktober einen Großteil der Anklagepunkte zurückgewiesen. Demnach wurde nur noch der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben. Das Gericht ging deshalb davon aus, dass die nach der Entlassung aufrechterhaltene Anklage inhaltlich zu geringfügig sei, um einen Prozess zu eröffnen. Gegen dieses Urteil des Landgerichts hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Einspruch erhoben. Nach der aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts muss die 10. Wirtschaftskammer des Landgerichts jetzt eine Hauptverhandlung durchführen. Es gebe keine juristische Möglichkeit, gegen diese OLG-Entscheidung vorzugehen, erklärte der Sprecher des Oberlandesgerichts, Lars Kemmner.

Nach Bewertung der Stuttgarter Zeitung vom Freitag habe die Staatsanwaltschaft damit nur einen Teilerfolg erzielt. In dem anberaumten Gerichtsverfahren werde es weiter nicht um Geldwäsche gehen, was die Staatsanwaltschaft zudem gefordert hatte. Verhandelt würde über den Vorwurf der Steuerhinterziehung und über angeblichen schweren Betrug in 9.450 Fällen. Das Landgericht hatte den Tatverdacht des Betrugs als nicht hinreichend für eine Anklage bewertet. Nach Beurteilung des OLG müssten laut Aussage des Gerichtssprechers "offene Fragen im Rahmen der Hauptverhandlung geklärt werden". Die Zulassung der Anklage bedeute auch, so die Zeitung, dass eine Verurteilung für "überwiegend wahrscheinlich" gehalten werde.

Einer seiner Verteidiger, Rechtsanwalt Ralf Ludwig, teilte am Freitag zunächst auf seinem Telegram-Kanal mit, dass die Verteidigung erst aus der Presse erfahren habe, dass die Anklage gegen Ballweg zugelassen werde:

"Der nächste Skandal in der Justizposse um Michael Ballweg.
Die Verteidigung hat aus der Presse erfahren, dass die Anklage gegen Michael Ballweg nun doch (teilweise) zugelassen ist."

Später am Freitag sei der Gerichtsbeschluss per Fax an die Verteidigung geschickt worden. Nach Sichtung und Bewertung des Beschlusses werde das Verteidigerteam dazu eine Erklärung abgeben, so Ludwig.

Auf Anfrage erklärte Ludwig am Dienstag gegenüber RT, die Verteidigung halte es für falsch, dass der Verdacht auf Betrug weiter aufrechterhalten werde. Das Landgericht habe in seiner Urteilsbegründung ausführlich dargestellt, warum der Betrugsvorwurf nicht haltbar sei. Auf diese Begründung würde das Oberlandesgericht mit keinem Wort eingehen.

"Das Oberlandesgericht setzt sich inhaltlich mit dem Beschluss des Landgerichts nicht auseinander", so Ludwig am Telefon.

Positiv sei aber, hob der Anwalt hervor, dass der Haftbefehl gegenüber Michael Ballweg jetzt endgültig aufgehoben worden sei. Zudem verfüge sein Mandant jetzt auch wieder über den größten Teil seines Vermögens. Obwohl die Staatsanwaltschaft zuvor auch diese Entscheidungen des Landgerichts angefochten habe, erkenne das Oberlandesgericht die Aufhebung des Haftbefehls und die wieder zugelassenen Vermögensverfügungsrechte für Ballweg an. Der Stuttgarter Unternehmer dürfe wieder über rund eine Million Euro von seiner bislang arretierten Vermögenssumme von 1,3 Millionen Euro verfügen. Außerdem habe auch das Oberlandesgericht die Geldwäschevorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Das bedeute, erklärte der Jurist, man werfe Ballweg nicht mehr vor, er habe Geld für sich verwendet:

"Damit ist klar, dass Michael Ballweg das Geld nicht für sich genommen haben kann."

Die Verteidigung gehe davon aus, dass sich in der Hauptverhandlung die Unschuld Ballwegs herausstellen werde.

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