Nahost

Gerichtsmedizin in Iran: Mahsa Amini starb infolge einer Krankheit – nicht an Folgen von Schlägen

Die Iranerin Mahsa Amini soll infolge einer Krankheit gestorben sein und nicht nach "Schlägen" durch die Polizei in Teheran. Die westliche Meinungsmacher haben in den letzten Wochen in einer groß angelegten Medienkampagne versucht, ihr eigenes Narrativ zu diesem Vorfall zu verbreiten.
Gerichtsmedizin in Iran: Mahsa Amini starb infolge einer Krankheit – nicht an Folgen von SchlägenQuelle: AFP © Oscar Del Pozo

Der finale Bericht der Gerichtsmedizin in Iran veröffentlichte am Freitag das Ergebnis einer offiziellen medizinischen Untersuchung zur Todesursache von Mahsa Amini. Demnach starb die 22-jährige Iranerin infolge einer Krankheit und nicht an den Folgen von "Schlägen". 

Der dramatische Tod der 22-jährigen Iranerin löste in Iran in den vergangenen Wochen eine Welle an Protesten aus, die in kurzer Zeit in Unruhen und Mob-Gewalt aufgrund der orchestrierten Kampagne des Westens bezüglich des Vorfalls umschlugen. Die westlichen Meinungsmacher haben in einer groß angelegten Medienkampagne versucht, ihr eigenes Narrativ zu diesem Vorfall zu verbreiten. Laut Darstellung westlicher Medien sei Mahsa im Gewahrsam der "Moralpolizei" gestorben. Mahsa Amini brach vor drei Wochen unter ungeklärten Umständen auf der Polizeiwache zusammen und wurde drei Tage später im Krankenhaus für tot erklärt.

Die Autopsie und pathologische Untersuchungen hätten ergeben, dass Aminis Tod nicht infolge von "Schlägen gegen den Kopf und lebenswichtige Organe" eingetreten sei. Vielmehr hänge er mit einem chirurgischen Eingriff zusammen, der bei ihr im Alter von acht Jahren wegen eines Hirntumors vorgenommen worden sei, hieß es in dem Bericht der Gerichtsmedizin.

Der Tod von Mahsa hat in den letzten Wochen reichlich Stoff für Iranphobie gegeben, wobei westliche Medien versucht haben, aufgrund der kurdischen Herkunft der Verstorbenen separatistische Aktivisten in ihrer Berichterstattung aufzuwerten. Mahsa wurde in westlichen Medien als Kurdin und nicht als Iranerin bezeichnet. 

Mehr zum Thema – Doppelstandard im Westen: Orchestrierte Kampagne für Proteste und Mob-Gewalt in Iran

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.