Deutschland

Corona-Regeln für den Herbst: FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen

Der Bundesminister für Gesundheit und der Bundesjustizminister haben in Berlin ihre Pläne für Corona-Regelungen ab dem 1. Oktober vorgestellt. Neben einer FFP2-Maskenpflicht in definierten Bereichen können Bundesländer theoretisch individuell weitergehende Maßnahmen wie die erweiterte Maskenpflicht und Abstandsregelungen beschließen.
Corona-Regeln für den Herbst: FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und FlugzeugenQuelle: www.globallookpress.com © www.imago-images.de

Im Großen und Ganzen bestätigten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wie auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die schon vorab mehrheitlich bekannt gewordenen Pläne bezüglich des politischen Fahrplans der Corona-Maßnahmen für den Herbst und Winter dieses Jahres.

So gilt unter anderem ab dem 1. Oktober eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen, mit der Ausnahme, dass Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie das Arbeitspersonal dabei auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll weiterhin bundesweit eine Maskenpflicht gelten, zudem soll vor dem Zutritt ein negativer Corona-Test vorgelegt werden müssen.

Nach dem heutigen vorläufigen Kabinettsbeschluss wird die Politik "zwei Schutzstufen" ins Leben rufen. Über diese können die Länder in einer ersten Stufe eine Maskenpflicht in Innenräumen veranlassen, sollte ein dementsprechendes individuelles "dynamisches Infektionsgeschehen" erkannt werden. Bei der ausgerufenen Innenraum-Maskenpflicht, auch in Restaurants und Cafés, besteht die Möglichkeit von festgelegten Ausnahmen für "Getestete, frisch Geimpfte oder Genesene". Zudem gelte eine verpflichtende Maskenpflicht für die Nutzung von Bussen und Bahnen des Nahverkehrs.

In einer zweiten Stufe "sehr dynamischen Infektionsgeschehens" gelte dann eine grundsätzliche Maskenpflicht in allen Innenräumen ohne die Möglichkeit von Ausnahmen. Darüber hinaus können die Länder Abstandsgebote sowie "Personenobergrenzen" in Innenräumen und auf Veranstaltungen anordnen.

Alle Maßnahmen resultieren aus rein theoretischen Szenarien. Bundesjustizminister Buschmann erläuterte auf der Pressekonferenz:

"Wir müssen uns vorbereiten auf eine Lage, wie sie mutmaßlich im Herbst und Winter eintreten kann."

Bundesgesundheitsminister Lauterbach argumentierte mit der bekannten Sorge vor einem Szenario X. So sagte er unter anderem:

"Ich rechne mit einer deutlichen Corona-Welle im Herbst. Das Ziel unserer Maßnahmen ist, dass wir Todesfälle, viele Arbeitsausfälle und die Überlastung der Kliniken verhindern."

"Wir haben weniger Regeln und einfachere Regeln, die aber früher angewendet werden können", so Lauterbachs weitere Rechtfertigung, um erneut seine rein subjektive Wahrnehmung mitzuteilen:

"Es ist denkbar, dass eine Variante kommt, die vor allem Kinder schwer befällt."

Lauterbach hoffe nicht, dass der Zweistufenplan nicht "in der Gänze eingesetzt werden muss, aber es muss eingesetzt werden können". Er stellte klar, "dass es einen weiteren Lockdown oder Schulschließungen nicht geben wird". Diese Ankündigung bestätigte auch Buschmann. Dieser betonte am Mittwoch in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, dass er "bei den Beratungen im Bundestag Änderungen am Vorschlag der Regierung" erwarte. "Das letzte Wort hat da natürlich das Parlament", so der Bundesjustizminister.

Laut Entwurf werden die Maßnahmen ab dem 1. Oktober und zunächst befristet bis zum 23. April 2023 bundesweit ihre Gültigkeit haben.

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