Evangelische Kirche fordert zusätzlichen Feiertag

Ein protestantischer Bischof verlangt, in Deutschland einen weiteren gesetzlichen Feiertag einzuführen. Anders als man vermuten könnte, handelt es sich bei dem Wunschtermin des Geistlichen indes nicht um ein kirchliches, sondern um ein säkulares Gedenkdatum.

Geht es nach dem Berliner Bischof Christian Stäblein, könnte der 9. November bald ein gesetzlicher Feiertag werden. Diese Forderung erhob der oberste Geistliche der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) in einem geistlichen Beitrag des RBB-Hörfunks, der am Samstagmorgen ausgestrahlt worden war. Sollte die Politik Stäbleins Ansinnen Folge leisten, hätte die Bundesrepublik künftig einen weiteren arbeitsfreien Tag.

Erstaunlich ist jedoch, dass der geistliche Würdenträger keine protestantischen Gedenktage als Kandidaten für einen neuen gesetzlichen Feiertag ins Spiel bringt. Geeignete Anwärter für diese Hochstufung im bundesdeutschen Jahreskreis besitzt die evangelische Kirche durchaus: den im November abgehaltenen Buß- und Bettag etwa oder das am 31. Oktober gefeierte Reformationsfest.

Der Buß- und Bettag war sogar mal ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag. Er wurde 1995 abgeschafft, um die Pflegeversicherung zu finanzieren (deren Finanzierung freilich auch über dreißig Jahre danach der Bundespolitik weiter Kopfzerbrechen bereitet). Eine Wiedereinführung würde also den alten Status quo wieder herbeiführen.

Das Reformationsfest war hingegen im Lande der Reformation nie überall gesetzlicher Feiertag, sondern wurde nur in hauptsächlich protestantischen Gebieten gefeiert. Im Dezember 1946 erlaubte die Sowjetische Militäradministration den 31. Oktober als gesetzlichen Feiertag in Gemeinden mit vorwiegend evangelischer Bevölkerung, eine Regelung, die die DDR-Regierung 1967 wieder abschaffte.

Heute ist Deutschland ein Flickenteppich, was den Reformationstag angeht. In den fünf ostdeutschen Bundesländern ist er gesetzlicher Feiertag, ebenso in den vier norddeutschen Küstenländern. In anderen Bundesländern haben die Schüler häufig schulfrei, während die Eltern arbeiten müssen.

Ausgerechnet in Stäbleins eigener Landeskirche, der EKBO, wirkt sich diese Zersplitterung aus. Zum Bereich der EKBO gehören Berlin, Brandenburg und Teile von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Das führt dazu, dass die Berliner am 31. Oktober arbeiten müssen, während in dem sie umgebenden Brandenburg die Arbeit ruht.

Doch EKBO-Bischof Stäblein setzt seine Prioritäten anders und kürt ein säkulares Datum ohne kirchlichen Bezug zu seinem Wunsch-Feiertag: den 9. November. Stäblein begründet seine Forderung mit der deutschen Erinnerungskultur. Dieses Datum umfasse sowohl die Schreckensmomente der deutschen Geschichte als auch ihre seligen Momente, erläutert der Bischof und verweist auf die Reichspogromnacht im Jahr 1938 und die Maueröffnung im Jahr 1989.

Der "vom Grundgestus des Gedenkens" erfüllte November setze "die Brille des Erinnerns" auf, meint der Geistliche: "Auf diesem Hintergrund bleibe ich bei meiner Forderung, dass der 9. November – gerade in dieser Mischung aus Trauer und Schuld, Freude und Dankbarkeit – ein gesetzlicher Feiertag wird, denn: Wer erinnert, bleibt lebendig, kann Verantwortung übernehmen und Nächstenliebe üben. Erinnern für morgen. Bevor wir als Gesellschaft nicht einmal mehr merken, wie sehr uns das fehlt."

Die deutsche Gesellschaft benötige eine Kultur des Erinnerns, gerade heute, "wo Antisemitismus wieder so unerträglich gegenwärtig ist". Antisemitismus aber sei Sünde, heißt es weiter in einer Stellungnahme der EKBO. Es wäre deshalb "ein wichtiges Zeichen, diesen Tag zu einem gesetzlichen Feiertag zu erklären: als Erinnerung an die Verbrechen der NS-Zeit und Mahnung, dass wir jeder Form von Antisemitismus entschieden entgegentreten."

Stäbleins erneuter Vorstoß fand in der Politik bisher keine Resonanz. Dort werden vielmehr immer wieder Stimmen laut, noch einen weiteren Feiertag abzuschaffen. Und auch Wirtschaft und Bevölkerung dürften eher skeptisch reagieren: Schließlich fällt der 9. November in die herbstliche Schlechtwetterperiode, die kaum zu Ausflügen und Unternehmungen animiert.

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