Der Bundestag will die Anwendung nicht-invasiver vorgeburtlicher Bluttests genauer beobachten lassen, die die Wahrscheinlichkeit eines Gendefekts beim ungeborenen Kind aufzeigen. Mit der Mehrheit von 529 Stimmen zu 18 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen nahm das Parlament den Antrag einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe an. Dieser fordert die Bundesregierung zur Einführung eines Monitorings auf, um mehr Daten über die Anwendungspraxis der Tests zu bekommen.
Die pränatalen Tests geben anhand einer Blutprobe der Schwangeren Auskunft über eine mögliche genetische Veränderung beim ungeborenen Kind. Konkret wird dabei nach den Trisomien 13, 18 und 21 – dem Down-Syndrom – geschaut. Weil eine solche Diagnose eine Abtreibung zur Folge haben kann, wird der Test auch kritisch gesehen. Es wird befürchtet, dass Pränataltests als Kassenleistung zu einer stillschweigenden Selektion führen könnten. Sie sollen deswegen nur in begründeten Fällen mit entsprechender Beratung zum Einsatz kommen.
Die Zahl der genutzten Tests, die seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, steigt jedoch seit Jahren kontinuierlich an. Fast jede zweite schwangere Versicherte nimmt laut einer Studie der Barmer-Krankenkasse den Bluttest in Anspruch. Kritiker bemängeln, der Test drohe zu einer Routine-Untersuchung zu werden.
Ein Expertengremium soll laut dem Antrag nun die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen. Dabei verständigten sich die Initiatoren kurz vor der Debatte im Bundestag mit einer anderen Abgeordnetengruppe noch auf eine Änderung: Demnach soll sichergestellt werden, dass Schwangeren der Zugang zum kassenfinanzierten Bluttest "bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert wird".
Es gehe nicht darum, die vorgeburtlichen Bluttests als Kassenleistung einzuschränken oder gar abzuschaffen, betonte der CDU-Abgeordnete Michael Brand, der den Antrag mit eingereicht hatte.
Ergebnisse des Monitorings sollen dem Parlament laut Antrag spätestens bis Ende Juni 2027 vorliegen.
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