Deutsche Medien begeistert vom "Baby-Glück" – Hendrick Streeck und Ehemann sind Eltern geworden

Die deutsche Klatschpresse samt Mainstreammedien sind begeistert. Der Virologe Hendrick Streeck rückt mit seinem Ehemann in die Vaterrolle. Leihmutterschaft ist in Deutschland jedoch verboten, daher musste das Kind in den USA zur Welt kommen.

Für Aufregung und Begeisterung in den Redaktionsstuben der sogenannten "Regenbogenpresse" sorgt aktuell der Virologe Hendrick Streeck. Das Boulevardmagazin Bunte berichtet "exklusiv" über Neuigkeiten aus den fernen USA. So heißt es, dass dort Streeck "und sein Mann Paul Zubeil Eltern eines Sohnes geworden sind". Möglich machte das eine Leihmutter – wobei die Leihmutterschaftsvermittlung "nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz" in Deutschland unter Strafe gestellt ist, was jedoch in keinem der Artikel von Bedeutung ist. 

Der Virologe Streeck rückte im Zeiraum der "Corona-Krise" aufgrund seiner ruhigen wie auch sachlichen themenbezogenen Darlegungen in Talksendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in den Fokus der Aufmerksamkeit. Das Magazin Gala erklärt zum Leben des Jungvaters:

"Streeck selbst ist seit 2019 der Direktor des Institutes für Virologie am Uniklinikum in Bonn und war während der Coronapandemie ein ehrenamtlicher Berater der damaligen Bundesregierung. Seit März 2025 gehört er zum Deutschen Bundestag und hat seit Mai desselben Jahres die Position des Drogenbeauftragten der Bundesregierung inne."

Umgehende Schlagzeilen und Berichterstattungen zu der Bunte-Information lauten:

Laut Bunte-Artikel musste das Ehepaar in die USA reisen, um das Kind entgegenzunehmen. Dazu heißt es:

"Das Kind wurde in Idaho geboren, wo sich das Paar zurzeit auch noch aufhält und auf den Pass seines Nachwuchses wartet."

Dazu, wie das Baby zur Welt gekommen ist, machte Streeck laut den Medienberichten bis dato keine Angaben. Zufolge soll es "aber von einer Leihmutter ausgetragen worden sein", berichtet ntv.

In den sozialen Medien wird die Nachricht der Vaterschaft des 48-jährigen Streeck kontrovers diskutiert. X-Nutzer verwiesen dabei auf den ostdeutschen Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Arlt, der bereits vor drei Jahren mit seinem Ehemann durch eine sogenannte "Leihmutter" in Dänemark zum Vater geworden war. Eine diesbezügliche Kritik lautet:

"Erneut umgeht ein männlicher Bundestagsabgeordneter, diesmal von der CDU, die geltende Gesetzeslage, um sich im Ausland den Körper einer Frau zu mieten und ein Baby zu kaufen."

Zum Thema Leihmutterschaft informiert das Auswärtige Amt auf seiner Website:

"In Deutschland sind die im Zusammenhang mit Leihmutterschaft stehenden Tätigkeiten von Ärzten nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar. Auch die Leihmutterschaftsvermittlung ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz unter Strafe gestellt. Nicht strafbar machen sich hingegen die 'Wunscheltern'."

Im Ausland, so auch in den meisten EU-Ländern, sei demgegenüber die Rechtslage zur Leihmutterschaft unterschiedlich geregelt, "in einigen Ländern ist die Leihmutterschaft erlaubt oder mit bestimmten Einschränkungen erlaubt, in anderen Staaten verboten".

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