Mehrmals zuvor hatte die EU-Kommission TikTok einen bedenklichen Umgang mit den Suchtgefahren bei Nutzern vorgeworfen. Gegen das soziale Netzwerk läuft bereits ein Verfahren der EU-Kommission.
Im Zentrum der Kritik steht dabei die "Für-Dich"-Funktion. Ein Algorithmus analysiert das Verhalten des Nutzers dahingehend, dass er ihm wieder Videos zu einem bereits aufgerufenen Themenbereich zeigt. Kriterien für die Filterung sind dabei, wie lange der Nutzer ein Video anschaut, ob er das Video abbricht und ob er es teilt. Die auf Grundlage der Analyse angebotenen Filme werden dabei ununterbrochen abgespielt. Ziel ist es, den Nutzer möglichst lange bei der Stange zu halten.
Die EU-Kommission sieht darin die Gefahr einer Suchtentwicklung, insbesondere bei jugendlichen Nutzern. Auch Ess- und Angststörungen könnten durch den Algorithmus befeuert werden, wenn Zuschauern, die nach entsprechenden Themen wie etwa zum Körperbild oder zu Traurigkeit gesucht und sich die Videos angeschaut haben, immer mehr davon angeboten würden. Die Personalisierung der Videos sei besonders für psychisch labile Menschen gefährlich. Die EU spricht diesbezüglich von einem "schädlichen" Konzept und sieht den "Rabbit-Hole"-Effekt am Wirken.
EU-Digital-Kommissarin Henna Virkkunen erklärt diesen Effekt folgendermaßen:
"Jedes Mal, wenn ein Nutzer auf TikTok durch ein Video scrollt oder es mit 'Gefällt mir' markiert, liefert der Algorithmus weitere ähnliche Inhalte und führt die Nutzer so in 'Kaninchenlöcher', aus denen sie nicht so leicht wieder herauskommen."
Nach dem Gesetz über digitale Dienste seien Plattformen aber dafür verantwortlich, gegen negative Auswirkungen ihres Empfehlungssystems vorzugehen. Tiktok müsse demnach seine Bemühungen zum Schutz der Nutzer, speziell von Minderjährigen, verstärken.
Die Kommission droht dem Social-Media-Konzern mit einem erheblichen Bußgeld, sollte er den Algorithmus nicht nach ihren Vorgaben verändern. Die Strafe kann bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Im Jahr 2025 erzielte TikTok Medienberichten zufolge einen Umsatz von 34,8 Milliarden US-Dollar, etwas über 31 Milliarden Euro. Strafzahlungen im Umfang von nahezu 2 Milliarden Euro könnten im Extremfall die Folge sein.
Noch ist es allerdings nicht so weit. Denn TikTok hat die Möglichkeit, sein Recht auf Verteidigung wahrzunehmen und Einsicht in die Untersuchungsakte der Kommission zu nehmen. Auch der Europäische Ausschuss für digitale Dienste spielt in dem Verfahren eine Rolle. Anschließend dürfte eine schriftliche Stellungnahme zu den Vorschlägen der Kommission folgen. Dies erklärt auch, dass TikTok beziehungsweise der Mutterkonzern ByteDance sich heute noch nicht öffentlich zu dem Verfahren geäußert hat.
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