Russland hat das Recht auf Selbstverteidigung, erklärt Sergei Schoigu, der Sekretär des russischen Sicherheitsrates, am Donnerstag in einem Kommentar für Journalisten. Dem Beamten zufolge wiederholten sich in der letzten Zeit Drohnenangriffe auf Russland, wobei Finnland und die baltischen Staaten Flugziele durch ihren Luftraum durchfliegen ließen. Im Ergebnis seien Zivilisten betroffen und Objekte der zivilen Infrastruktur wesentlich beschädigt worden.
Solche Vorfälle seien aufgrund "äußerst geringer Effizienz westlicher Flugabwehrmittel" möglich, wie es sich während der "Geschehnisse im Nahen Osten" erwies, führte Schoigu weiter aus. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass Finnland und die baltischen Länder ihren Luftraum bewusst zur Verfügung stellten und damit als Komplizen in Aggression gegen Russland agierten. In diesem Fall dürfe sich Russland auf Artikel 51 der UN-Charta berufen, in dem es um das unveräußerliche Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff gehe.
Zuvor hatte das russische Außenministerium die baltischen Länder gewarnt, die Bereitstellung ihres Luftraums für ukrainische Drohnen sei inakzeptabel. Laut der offiziellen Vertreterin des Ressorts wurde die Warnung "entsandt und empfangen". Estland, Lettland und Litauen erklärten wiederum, sie hätten Kiew nicht das Recht gegeben, ihren Luftraum für Drohnenangriffe auf Russland zu verwenden. Die entsprechenden Vorwürfe wiesen sie als grundlos zurück.
In den vergangenen Wochen hatten Finnland und die baltischen Staaten mehrfach den Absturz von Drohnen gemeldet, die als ukrainisch identifiziert wurden.
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