Europa

Ungarn: Orbán verhängt Notstand – wegen Krieg in Ukraine

Wie internationale Agenturen melden, hat der ungarische Premierminister Viktor Orbán den Notstand verkündet, um eine "sofortige Reaktion" auf die Folgen des Krieges in der Ukraine zu ermöglichen.
Ungarn: Orbán verhängt Notstand – wegen Krieg in UkraineQuelle: AFP © Attila KISBENEDEK / AFP

Mit der am Dienstag vom ungarischen Parlament verabschiedeten zehnten Verfassungsänderung erhält die Regierung die Befugnis, im Falle eines bewaffneten Konflikts, eines Krieges oder auch einer humanitären Katastrophe in einem Nachbarland den Notzustand auszurufen, wie Hungary today schreibt. 136 Abgeordnete stimmten dafür, 36 dagegen.

Rechtlicher und verfassungsmäßiger Rahmen

Ab dem 1. November kann demzufolge eine besondere Rechtslage im Kriegs-, Not- und Gefahrenfall eingeführt werden. Der Notstand kann ausgerufen werden, wenn "tatsächlich Kriegshandlungen stattfinden". Ein bewaffneter Konflikt umfasst alle bewaffneten Zusammenstöße, einschließlich einer Situation eines Bürgerkriegs, während eine humanitäre Katastrophe jede Situation sein kann, die sich aus einem Krieg oder einem bewaffneten Konflikt oder aus anderen Gründen wie Naturkatastrophen ergibt und eine ernsthaft schwierige Situation für Massen von Menschen verursacht.

Nach der Begründung des Gesetzes ist die Verhängung des neuen Notstandsfalls nur dann gegeben, wenn Entwicklungen in einem Nachbarstaat Ungarn in humanitärer oder wirtschaftlicher Hinsicht ernsthaft beeinträchtigen oder die tatsächliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass dies eintreten könnte. Wie die Regierung erklärte, erlaubt ihr die aktuelle Änderung,

"im Falle eines Krieges, eines bewaffneten Konflikts oder einer humanitären Katastrophe in einem Nachbarland den Notzustand auszurufen, damit alle notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, um Menschen, die vor der Situation fliehen, zu helfen, sie zu unterstützen und aufzunehmen und um die nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen der Situation zu verhindern und die Folgen abzumildern".

Das Parlament nahm auch Änderungen am Gesetz über Katastrophenmanagement und damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften an. Im Rahmen der Änderungen könnte die Regierung einige Gesetze aussetzen oder von ihren Bestimmungen abweichen, um die Sicherheit der Einwohner, ihres Vermögens sowie die Stabilität der nationalen Wirtschaft in einem aufgrund eines Krieges in einem Nachbarland erklärten Notstand zu gewährleisten.

Nach der neuen Gesetzgebung muss das Verfassungsgericht auf Antrag die Maßnahmen der Regierung überprüfen, die im Notstand ergriffen würden.

Der gegenwärtig in Ungarn – nach mehrfachen Verlängerungen – noch verhängte Corona-Notstand wird zum 31. Mai auslaufen.

Notstand doch schon ab Mittwoch

Der russischen Nachrichtenagentur TASS zufolge kündigte der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán per Videobotschaft auf Facebook bereits an, ab Mittwoch den Ausnahmezustand über das Land zu verhängen.

Demnach habe Orbán gesagt, der Konflikt in der Ukraine bedrohe die Energie- und Finanzsicherheit des Landes:

"Wir sehen, dass der Krieg und die Brüsseler Sanktionen zu massiven wirtschaftlichen Störungen und steigenden Preisen geführt haben. Die Welt befindet sich am Rande einer Wirtschaftskrise. Die Regierung macht von ihrem in der Verfassung verankerten Recht Gebrauch, ab Mitternacht den Ausnahmezustand auszurufen."

Der Premierminister hatte zuvor betont, dass das Embargo für russische Ölimporte "ernsthafte Versorgungsprobleme" in Ungarn verursache, die Energiesicherheit des Landes untergrabe und zu einem "Preisschock" für die Bevölkerung und die Unternehmen des Landes führe. Er wies darauf hin, dass sein Land gegen überstürzte Sanktionen gegen Russland sei, die mit der Wirkung einer Atombombe vergleichbar seien und zu Hungersnöten und einer noch nie dagewesenen Massenmigration führen würden. Orbán wies auch darauf hin, dass der letzte Woche vorgelegte Plan der Europäischen Kommission zum Ausstieg aus den russischen fossilen Brennstoffen bis 2027 keine Vorschläge für zusätzliche Mittel für "die am stärksten betroffenen Mitglieder der Binnengemeinschaft" enthalte.

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